Zahlungsgenehmigungs-Workflows einrichten

Sie können einen bestehenden Zahlungsgenehmigungs-Workflow bearbeiten, indem Sie den Einrichtungsassistenten Genehmigungsworkflows einrichten erneut ausführen. Wenn Sie einen Workflow bearbeiten, wird die bestehende Version durch die neue Version ersetzt. Alle bereits gestarteten Genehmigungsanforderungen werden im aktuellen Workflow fortgesetzt, bis sie abgeschlossen sind. Nach Abschluss der Bearbeitung verwenden neue Genehmigungsanforderungen den aktualisierten Workflow.

Wichtig

Sie benötigen den Berechtigungssatz CTS CB Base Admin, CTS CB Base Edit oder CTS AW Admin, um Zahlungsgenehmigungs-Workflows erstellen oder ändern zu können.

So bearbeiten Sie einen Zahlungsgenehmigungs-Workflow

Hinweis

Bearbeiten Sie Workflows, wenn es unwahrscheinlich ist, dass Benutzer neue Genehmigungsanforderungen senden. Anfragen, die während der Bearbeitung eines Workflows gestellt werden, werden möglicherweise nicht korrekt ausgeführt.

Um einen neuen Genehmigungsworkflow zu erstellen, verwenden Sie das unterstützte Setup Sicherheit einrichten.

So bearbeiten Sie einen Zahlungsgenehmigungs-Workflow:

  1. Suchen Sie (Search) nach Unterstütztes Setup und wählen Sie dann den entsprechenden Link aus.
  2. Klicken Sie im Abschnitt Continia Banking auf Sicherheit einrichten.
  3. Folgen Sie den Schritten im Einrichtungsassistenten und nehmen Sie die erforderlichen Änderungen vor. Weitere Informationen zu den verfügbaren Einstellungen finden Sie unter Zahlungsgenehmigungs-Workflows erstellen.
  4. Klicken Sie auf Beenden. Alle neuen Genehmigungsanforderungen für das jeweilige Zlg.-Ausg. Buch.-Blatt verwenden anschließend den aktualisierten Workflow.

Tipp

Sie können auch spezifische Workflow-Einstellungen auf der Seite Zlg.-Ausg. Buch.-Blatt Einrichtung im Abschnitt Genehmigungs-Einrichtung bearbeiten.

So löschen Sie einen Zahlungsgenehmigungs-Workflow

Informationen zum Löschen eines Zahlungsworkflows finden Sie in der Microsoft Dynamics 365 Business Central-Dokumentation (Microsoft-Artikel).