Ändern von bestehenden Mandaten

Wenn sich Änderungen an bereits bestehenden, genutzten Mandaten ergeben, haben Sie in den folgenden Fällen die Möglichkeit, mittels der SEPA-xml-Dateien Änderungsmeldungen an Ihre Bank zu übermitteln:

  • Änderung des eigenen Firmennamens
  • Änderung der Gläubiger-ID
  • Änderung eines im Mandat hinterlegten Bankkontos
  • Änderung der Mandatsnummer, die z.B. in einer veränderten Nummernlogik begründet ist.

Es ist dann nicht nötig, ein neues Mandat beim Zahlungspflichtigen einzuholen und dieses in Business Central anzulegen.

Wichtig

Haben Sie an einem Mandat mehrere Änderungen durchzuführen, so sollten Sie diese nacheinander an Ihre Bank geben. Stimmen Sie sich auf jeden Fall zuvor einmal mit Ihrer Hausbank ab und führen Sie ggf. einen Testlauf durch.**

Bei Änderungen an Mandaten werden Mandatsänderungsposten erzeugt, die Sie nach erfolgreicher Erstellung auch in der Mandatskarte über die Felder Mandatsänderungen und Mandatsänderungen verarbeitet einsehen können.

In den Mandatsänderungsposten ist es auch möglich, Änderungen vor der Verarbeitung zu sperren bzw. bei Bedarf wieder zu aktivieren.

Siehe auch

Ändern des zu belastenden Bankkontos

Ändern der Mandatsnummer

Ändern der Gläubiger-ID oder des Firmennamens